Allgemeine Vertragsbedingung Allgemeine Vertragsbedingung der Vita Nova Fitness- und Rückenzentrum GmbH (nachfolgend „Vita Nova“ genannt) Stand

Feb’23 Änderungen vorbehalten

  1. Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zur Nutzung der vertraglich vereinbarten Einrichtungen und Leistungen während der vereinbarten Öffnungszeiten. Der Basis Tarif erlaubt das Training an sämtlichen Trainingseinrichtungen vom Vita Nova, sofern diese nicht Inhalt einer Zusatzleistung sind. Das Startpaket enthält die in dem gesonderten Informationsblatt/Flyer angegebenen Leistungen vom Vita Nova.

(2) Die Rechte des Mitgliedes aus diesem Vertrag sind nicht auf Dritte übertragbar.

(3) Zusatzleistungen können jederzeit zugewählt werden. Das Zuwählen von Zusatzleistungen lässt den Vertrag im Übrigen unberührt.

(4) Die Zusatzleistung Solarium ist ab einem Alter von 18 Jahren zubuchbar

  1. Mitgliedsausweis

(1) Die Mitgliedskarte/ der Transponder darf ausschließlich von dem Mitglied persönlich verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

(2) Bei Verlust des Transponders werden für die Neuausstellung € 20,00 berechnet.

(3) Für jeden Fall der schuldhaften unberechtigten Weitergabe der Mitgliedskarte/ des Transponders an Dritte ist das Mitglied verpflichtet, an das Vita Nova eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,00 € zu zahlen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens behält sich das Vita Nova vor. Das Mitglied ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Vertragsstrafe entstanden ist.

  1. Beitragszahlungen

(1) Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an einen externen Dienstleister abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Hiermit erkläre ich mein Einverständnis mit der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen mich ergebenden Forderungen und erteile insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem ich einen externen Dienstleister ermächtige, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen und mein Kreditinstitut anweise, die von dem externen Dienstleister auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

(2) Alle genannten Beträge verstehen sich, soweit nicht im Einzelfall anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von zurzeit 19%. Bei einer Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer erhöht sich der Beitrag um den Betrag, der sich aus der Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer ergibt.

(3) Sollte eine andere Zahlweise als Lastschrift gewählt werden, ist das Vita Nova berechtigt, ein monatliches Entgelt von € 15,00 brutto pro Vorgang zu erheben.

(4)Die Mitgliedsbeiträge sind pünktlich zu den vereinbarten Zahlungsterminen fällig. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen länger als 14 Tage in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Beiträge für die Restlaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist das Vita Nova in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen sowie den Zutritt zu verweigern, solange offene Forderungen bestehen.

  1. Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Beendigungszeitpunkt ordentlich kündigen. Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform per Einschreiben. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigungserklärung entscheidend.

  1. Ruhen der Mitgliedschaft

Im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen Schwangerschaft oder Krankheit kann das Mitglied ein Ruhen des Vertrages beantragen (Bearbeitungsgebühr 10€). Der Antrag bedarf der Textform und muss die Dauer enthalten, für die das Ruhen des Vertrages beantragt wird. Sofern das Vita Nova den Antrag auf Ruhen des Vertrages annimmt, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um den Zeitraum, den der Vertrag ruht. Sofern die Schwangerschaft oder die Krankheit das Mitglied zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt.

  1. Anschriftenänderung

Das Mitglied ist verpflichtet, dem Vita Nova Änderungen seiner Anschrift unverzüglich in Textform mitzuteilen. Hat das Mitglied dem Vita Nova ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, gilt dies auch im Falle von Änderungen der Kontodaten des Mitgliedes. Schäden, die das Vita Nova durch eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung entstehen, hat das Mitglied dem Vita Nova zu ersetzen.

  1. Haftungsausschluss

(1) Schadensersatzansprüche des Mitgliedes gegenüber dem Vita Nova, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit das Vita Nova nicht zwingend haftet, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder das Vita Nova wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Mitgliedes ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(2) Wird es dem Vita Nova aus Gründen, die das Vita Nova nicht zu vertreten hat, unmöglich, die vertragsgegenständlichen Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz.

  1. Hausordnung

(1) Das Mitglied verpflichtet sich zur Beachtung der im Vita Nova ausliegenden Hausordnung und der allgemeinen Anstandsregeln. Auf Wunsch wird dem Mitglied eine Kopie der Hausordnung ausgehändigt.

(2) Verstößt das Mitglied, trotz vorheriger Abmahnung, in grober Weise gegen die Hausordnung oder gegen die allgemeinen Anstandsregeln, ist das Vita Nova berechtigt, den Vertrag mitsofortiger Wirkung außerordentlich zu kündigen. Im Falle einer solchen außerordentlichen Kündigung durch das Vita Nova ist das Mitglied verpflichtet, an das Vita Nova die Hälfte der Beiträge zu zahlen, die das Mitglied ohne die Kündigung bis zum nächstmöglichen Beendigungszeitpunkt des Vertrages insgesamt geschuldet hätte, maximal jedoch die Beiträge für ein halbes Jahr.

  1. Datenschutzhinweis

Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mitglieds erfolgt aufgrund des Vita Nova, im Rahmen des Vertragsschlusses, überlassenen personenbezogenen Daten, die sich aus den Vertragsunterlagen selbst oder im Rahmen der Vertragsdurchführung ergeben und vom Vita Nova für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten benötigt werden. Diese Daten werden zum Zweck der begründeten Leistungspflichten und ausschließlich in dem hierfür erforderlichem Umfang vom Vita Nova verarbeitet und gespeichert. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen werden bei der Erhebung, der Nutzung und der Verarbeitung der überlassenen personenbezogenen Daten des Mitglieds vom Vita Nova beachtet. Die Datenschutzbestimmungen sind über die Website www.vitanova.de jederzeit abrufbar. Vita Nova verwaltet die Mitglieder elektronisch, um eine korrekte, schnelle und sichere Bearbeitung der überlassenen Mitgliedsdaten gewährleisten zu können. Eine anderweitige Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten erfolgt nicht. Abweichend von Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 ist die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zulässig. Vita Nova speichert und verarbeitet in der elektronischen Datenbank nur die Daten, die für die Mitgliederverwaltung notwendig sind. Das sind alle Angaben in der Mitgliedervereinbarung. Darüber hinaus werden freiwillig überlassene Daten zu gesundheitlichen Besonderheiten und angegebenen Ziele, aufgrund derer sich das Mitglied für eine Mitgliedschaft entschieden hat, gespeichert. Mitarbeiter vom Vita Nova haben nur soweit und in dem Umfang Zugriff zu Datenbeständen von Mitgliedern, als es zur ordnungsgemäßen Abwicklung des mit dem Mitglied geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Einige Vita Nova Studios bieten im Rahmen ihres Angebots die Erstellung eines Trainingsprogramms an, welches Mitglieder im Rahmen einer Fitness-Software nutzen können. Diese werden von der eGym GmbH oder milon industries GmbH zur Verfügung gestellt. Diese speichern Daten und Trainingspläne. Auf diese Daten hat die eGym GmbH, mit Sitz in München bzw. die milon industries GmbH, mit Sitz in Emersacker, als externer Betreiber der Fitness-Software Zugriff, um Mitgliedern das Training an verschiedenen Fitnessgeräten zu ermöglichen. Die eGym GmbH, wie auch die milon industries GmbH wurde vertraglich vom Vita Nova verpflichtet, die Regelungen des geltenden Datenschutzrechts einzuhalten. Weitere Informationen ftnden Sie unter: https://www.egym.de/datenschutz bzw. https://www.milon.com/datenschutz/ . Externe Dienstleister, die vom Vita Nova für die Erbringung von vertraglich vereinbarten Leistungen eingesetzt werden, sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz einzuhalten und deren Einhaltung zu überwachen. Die Einhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen ist vom externen Dienstleister auch allen Personen aufzuerlegen, die von ihm zur Erbringung seiner Leistung eingesetzt werden, insbesondere mittels Verpflichtung auf das Datengeheimnis bzw. mittels Abschluss einer Vertraulichkeitsverpflichtungserklärung. Sie haben das Recht, von uns jederzeit Auskunft zu verlangen über die zu Ihnen bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO). Dies betrifft auch die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Ihre Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung. Zudem haben Sie das Recht, unter den Voraussetzungen des Art. 16 DSGVO die Berichtigung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO die Löschung und/oder unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung und Unterrichtung (Art. 19 DSGVO) zu verlangen. Ferner können Sie unter den Voraussetzungen des Art. 20 DSGVO jederzeit eine Datenübertragung verlangen. Eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bleibt Ihnen natürlich unbenommen (Art.77 DSGVO). Bitte richten Sie Ihre Anfragen an: info@vitanova.de

  1. Videoaufzeichnungen

Im Eingangs- und Kassenbereich sowie den Studioräumen (Trainingsflächen) können -ausschließlich aus Sicherheitsgründen – Kameras installiert sein. Die mit den Kameras aufgezeichneten Daten aus den zuvor benannten Bereichen werden automatisch nach 72 Stunden gelöscht. Eine Zoomfunktion ist bei den Kameras nicht vorhanden. In Studiobereichen in denen sich sogenannte „Nacktzonen“ befinden, wie Duschen, Sanitärräume, Umkleidekabinen, Sauna oder in Ruhebereichen (sofern im jeweiligen Studio vorhanden) befinden sich keine Kameras. Die Aufnahmen der installierten Kameras erfolgen in einem sogenannten geschlossenen Kreislauf und können nur im jeweiligen Studio selbst auf einem Monitor eingesehen werden. Alle Aufzeichnungen und Monitore, die mit den Kameras verbunden sind, sind mit einem Passwort geschützt. Eine Einsichtnahme in die Aufzeichnungen der Kameras erfolgt ausschließlich im Fall eines konkreten Tatverdachts auf Begehung von Straftaten und der damit verbundenen Sichtung von Beweismitteln. Diese Einsichtnahme erfolgt dabei durch den Datenschutzbeauftragten oder dessen Stellvertreter zusammen mit einem Dritten oder es werden nach Freigabe der Geschäftsführung, die Aufzeichnungen ggf. zur Verfolgung der Straftat und etwaiger hieraus resultierender zivilrechtlicher Ansprüche an Strafverfolgungsbehörden oder Geschädigte übergeben.

  1. Außergerichtliche

Streitbeilegung Aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung sind wir verpflichtet, Sie unabhängig von unserer Teilnahme an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung darüber zu informieren, dass die Europäische Kommission zur außergerichtlichen Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) eingerichtet hat. Die Plattform finden Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Die Vita Nova Fitnessund Rückenzentrum GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Unsere E-Mailadresse lautet: info@vitanova.de

  1. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das gilt insbesondere auch für den Verzicht auf die Textform.

(2) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts. Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz vom Vita Nova vereinbart.

(3) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der betroffenen unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

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